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Die Abschaffung der Todesstrafe aus der Sicht des Europarats
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Immer wieder werden wir mit Berichten und Bildern von Hinrichtungen konfrontiert. Menschen sterben auf dem elektrischen Stuhl, werden erhängt, erschossen oder gesteinigt ...In mehr als 80 Ländern der Welt wird die Todesstrafe nach wir vor verhängt und angewandt. An vorderster Stelle stehen China, Saudi Arabien, die USA und Iran. In Europa, wo die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft ist, wirkt die Tatsache besonders
empörend, dass ein demokratischer Rechtsstaat wie die USA an der Todesstrafe festhält. Anderseits vernehmen wir auch hier manchmal den Ruf nach mörderischer Vergeltung, v.a. in Zusammenhang mit besonders schrecklichen Verbrechen und mit terroristischen Handlungen. Es ist deshalb wichtig, uns immer wieder vor Augen zu führen, warum wir uns für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. Denn die Frage der Todesstrafe
betrifft unmittelbar die gesellschaftlichen Werte und Ziele, die wir verteidigen. Aus diesem Grunde möchten wir nachstehend die wichtigsten Etappen der Abschaffung der Todesstrafe in Europa kurz skizzieren und einige wesentliche Argumente gegen die Todesstrafe in Erinnerung rufen. Dabei geben wir die Sicht des Europarates wider (Quelle: „Le Conseil de l’Europe et la peine de mort: Mort n’est pas justice.“ Europarat,
Strassburg, Juni 2001, provisorische Version), dem eine besondere Rolle bei der Abschaffung der Todesstrafe in Europa zukommt.
Seit 1997 wird die Todesstrafe in allen 43 Mitgliedstaaten des Europarates nicht mehr angewandt. Dies ist das Ergebnis eines langwierigen Prozesses, an welchem der Europarat insbesondere während der letzten 25 Jahre massgeblich beteiligt war. Der Europarat wurde 1949 geschaffen, um Europa unter den gemeinsamen Prinzipien des Rechtsstaates, des Respekts der Menschenrechte und der plura-listischen Demokratie zu
vereinigen. Von zentraler Bedeutung ist die Europäische Menschenrechtskonvention, welche 1950 verabschiedet wurde. Der erste Grundartikel „Recht auf Leben“ hält fest, dass das Recht jedes Menschen auf das Leben gesetzlich geschützt wird und niemand absichtlich getötet werden darf. Allerdings wurde damals die Todesstrafe davon ausgenommen. Erst in den 60er Jahren begann sich allmählich die Meinung durchzusetzen, dass auch eine Hinrichtung Mord sei und dass das menschliche Leben unter allen Umständen geschützt werden müsste. So wurde schliesslich 1983 das 6. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention verabschiedet, welche die
Todesstrafe in Zeiten des Friedens bedingungslos abschafft. Seit 1994 müssen Staaten, die dem Europarat beitreten wollen, ein sofortiges Moratorium für Hinrichtungen verfügen und sich verpflichten, das 6. Protokoll innerhalb von 1 bis 3 Jahren zu ratifizieren. Zur Zeit wird ein neues Protokoll vorbereitet, das die Todesstrafe auch in Kriegszeiten abschaffen soll.
Der Europarat vertritt folgende Argument e für di e Abs chaffung der Todes s t rafe:
Die Todesstrafe ist undemokratisch
Mit der Billigung der Todesstrafe erlaubt der Staat das Töten in bestimmten Situationen. Er legitimiert den vorsätzlichen und kaltblütigen Mord als Methode, um bestimmte Probleme der Gesellschaft zu lösen und Gerechtigkeit zu schaffen. Für eine
demokratische Gesellschaft, welche die Menschenrechte aller schützt, ist diese Logik unannehmbar. Denn sie untergräbt die zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Beziehungen unter den Bürgern und Bürgerinnen sowie deren Würde. Sie öffnet
Tür und Tor zu willkürlichem Machtmissbrauch als Ersatz von Demokratie und Rechtsstaat.
Die Todesstrafe ist unmenschlich
Die Todesstrafe verletzt nicht nur das fundamentale Menschenrecht auf Leben, sondern auch das Recht, nicht einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden1. Die universalen Menschenrechte sind aber unveräusserlich: sie gelten für alle Menschen, auch für diejenigen, die schwerste Verbrechen begangen haben. Die Grausamkeit der Todesstrafe beschränkt sich nicht bloss auf die Brutalität der
Hinrichtung an sich, sondern betrifft ebenfalls die psychischen und physischen Leiden, die das Warten auf eine Hinrichtung verursacht. Die Verbannung in den „Todestrakt“ entspricht einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung.
Die Todesstrafe ist unfair
Es gibt keine absolute Gerechtigkeit. Jedes Strafrechtssystem ist fehlbar, und die Todesstrafe wird in der Tat sehr oft diskriminierend oder willkürlich angewendet. Sie triff unverhältnismässig die Schwächsten der Gesellschaft, die Armen sowie die Angehörigen von ethnischen oder religiösen Minderheiten. Nicht die schlimmsten Straftäter, sondern die verletzlichsten werden hingerichtet: diejenigen, die sich nicht verteidigen können. Zudem wird die Todesstrafe nicht selten als Mittel eingesetzt, um
politische Oppositionelle und andere Personen, die dem Staat unerwünscht sind, zum Schweigen zu bringen.
Die Todesstrafe ist keine Wiedergutmachung
Durch die kaltblütige Ermordung von Straftätern werden die Rechte der Opfer in keinerlei Weise verteidigt. Auch vermag eine Hinrichtung die Schmerzen und Leiden des Opfers nicht zu lindern. Denn ein begangenes Verbrechen kann niemals
durch ein neues Verbrechen wiedergutgemacht werden. Im Gegenteil, ein neuer Gewaltakt vermehrt die Anzahl Opfer und vergrössert das menschliche Leid. Straftäter sollten in einer Art und Weise bestraft werden, die der Gesellschaft und der Opfer würdig ist, d. h. unter Wahrung ihrer fundamentalen Menschenrechte. Die Opfer und
deren Familien müssen ihrerseits Anerkennung und Respekt erhalten, sowie Unterstützung durch den Staat.
Die Todesstrafe schliesst Rehabilitation aus
Kriminelle sind integraler Bestandteil unserer Gesellschaft, gleichsam ein Produkt unserer Gesellschaft. Es ist totalitär, sie aus der Gesellschaft eliminieren zu wollen. Zudem unterscheidet eine menschliche Strafrechtspolitik zwischen dem Täter
und der Tat. Es ist wesentlich, hinter dem Vergehen die persönliche Situation des Täters und die Umstände, die zum Vergehen geführt haben, zu verstehen. Oft handeln Kriminelle unter grossem Leidensdruck: sie waren selber jahrelang der Gewalt und der Brutalität ausgesetzt. Ein verantwortliches Strafsystem sollte Straftäter nicht nur bestrafen, sondern auch die Rehabilitation sowie die Integration von Straftätern in die Gesellschaft ermöglichen.
Die Todesstrafe garantiert keine Gerechtigkeit
Die Todesstrafe garantiert nicht, das der wirkliche Täter gefasst wird. Zu oft bietet sie stattdessen eine spektakuläre Lösung, die dazu dient, die Ineffizienz des Strafjustizsystems zu vertuschen. Damit Gerechtigkeit widerfährt, müssen vielmehr die
Straftateneffizientverfolgt, die Verdächtigten der Justiz rasch überführt und die Schuldigen in einem fairen Prozess verurteilt und bestraft werden. Dies erfordert ein gut funktionierendes Strafrechtssystem.
Die Todesstrafe ist endgültig
Das Risiko, einen Unschuldigen zu verurteilen, besteht immer. Menschliche Irrtümer können nie ganz ausgeschlossen werden. Die Menschen sind fehlbar, trotz aller Garantien und trotz des Fortschritts der Technologie und der Wissenschaft. Auch der DNS-Test ist nicht zuverlässiger als die Menschen, die ihn ausführen. Und wenn einmal ein Menschenleben ausgelöscht ist, ist dies endgültig. Das Risiko, dass ein Unschuldiger hingerichtet wird, ist zudem in denjenigen Ländern noch erhöht, wo der Zugang zu Anwälten eingeschränkt und die Korruption gross ist.
Die Todesstrafe wirkt nicht abschreckend
Die Todesstrafe ist kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität. Die Kriminalitätszahlen der Länder, welche die Todesstrafe abgeschafft haben, bestätigen in der Tat, dass die Abschaffung der Todesstrafe keine Erhöhung der
Kriminalität mit sich bringt. Auch begehen die meisten Täter Straftaten, die mit der Todesstrafe bestraft werden, ohne die Folgen zu berechnen. Oft handeln sie unter grossem psychischen Stress oder unter Einfluss von Drogen oder Alkohol. Manche Täter sind psychisch sehr instabil oder geistig zurückgeblieben. Und diejenigen Täter, die ihre Tat im voraus planen, werden nicht in erster Linie durch die Strenge der Bestrafung abgeschreckt, sondern durch die Gewissheit, dass sie verhaftet und verurteilt werden. Eine schnelle und effiziente Untersuchung der Straftat ist für die Abschreckung also viel wesentlicher. Die Todesstrafe ist nutzlos gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Todesstrafe den Terrorismus reduzieren kann. Im Gegenteil, in Zusammenhang mit politischen Morden
und Terrorismus kann die Todesstrafe das Gegenteil bewirken. Hinrichtungen können Märtyrer schaffen, deren Gedenken zum Ausgangspunkt neuer terroristischer Taten werden kann. Auch in Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen hat sich die Todesstrafe als nutzlos erwiesen. Stattdessen ist sie zu einem Hindernis geworden, da Staaten, welche die Todesstrafe abgeschafft haben, sich weigern, Täter in Länder auszuliefern, wo sie der Todesstrafe ausgesetzt werden könnten.
(Anne-Catherine Ibrahim-Prod’hom)
Quelle: Themenblatt Februar 2002, ACAT Schweiz
Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter
Art. 3 und Art. 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Themenblatt - Februar 2002
„Unwidersprochene“ Argumente gegen die Todesstrafe
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(aus dem „Arbeitsbuch gegen die Todesstrafe“, amnesty international 1999)
Unumschränktes Recht auf Leben
Das zentrale Anliegen moderner rechtsstaatlicher Verfassungen ist es, den Schutz des menschlichen Lebens uneingeschränkt zu garantieren. Die Generalversammlung der UNO verkündet 1948 in Art. 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."
Die Todesstrafe fällt aus dem Register der übrigen Strafen: da sie irreversibel ist, lässt sie sich mit keiner ändern vergleichen; keine andere Strafe löscht die Persönlichkeit eines Täters vollständig aus und bestreitet somit grundsätzliche Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben. "Genau das hören wir von Regierungen immer wieder, dass sie nicht 'Menschen’ foltern und einsperren. Sie foltern und verfolgen 'Terroristen' oder 'Kommunisten' oder 'Konterrevolutionäre' oder 'CIA-Agenten'. Diese Regierungen werden nur ungern daran erinnert, dass die Menschenrechte sich gerade durch ihre Unveräußerlichkeit auszeichnen. Die Menschenrechte sind nicht vom Staat verliehene Anerkennungen für gutes Betragen, die bei schlechtem Benehmen wieder entzogen werden. Nur ist es schlicht schwierig, jemanden zu töten, den man als menschliches Wesen anerkennt, der offensichtlich dieses mit uns gemeinsam hat. Deshalb wird sowohl bei Folterungen als auch bei Hinrichtungen das Opfer oft unter einer Kapuze versteckt. Müsste man ihm in die Augen sehen, wäre man zu stark daran erinnert, dass es ein menschliches Wesen ist wie man selbst." (Larry Cox, stellvertretender Direktor von amnesty international, USA)
Justizirrtum wird zum Justizmord
Bei keiner Strafe ist ein Justizirrtum auszuschließen. Ist eine Strafe aber irreparabel wie die Todesstrafe, lädt die Gesellschaft sich durch ein Fehlurteil eine Schuld auf, die sie nicht tragen kann.Die gerichtlichen Untersuchungsmethoden haben sich zwar im Laufe der Zeit ständig gebessert, doch ist es falsch zu glauben, die heutigen Urteile seien frei von Irrtümern. Es sind im Gegenteil bestens dokumentierte Justizirrtümer aus jüngerer Zeit bekannt. Als ein eindrückliches Beispiel für viele sei hier jenes von John Evans aufgeführt:
John Evans wurde am 9. März 1950 in London hingerichtet. Er war wegen der Ermordung seiner Ehefrau und seines Babys zum Tode verurteilt worden. Hauptbelastungszeuge war der Nachbar und Expolizist Christie. Drei Jahre später fand die Polizei zufällig hinter Mauern und unter dem Fußboden Christies früherer Küche die Leichen von vier Frauen. Vor Gericht gab Christie dann auch den Mord an Evans Familie zu. Evans war damit posthum entlastet, aber ein skandalöses Verhalten der Justizbehörden verhinderte, dass er rehabilitiert wurde.
Wohl selten schien ein Fall so klar zu sein; das Beweismaterial gegen Evans war erdrückend. Besonders bedenklich ist gerade, dass der Justizmord an Evans unvermeidlich war; auch heute müsste ein Gericht gleich entscheiden.
In vielen Prozessen kommt dem Inhalt eines Geständnisses entscheidende Bedeutung zu. Doch ist gerade das Geständnis kein unbedingt zuverlässiges Beweismittel: falsche Geständnisse kommen vor und können einen Justizirrtum verursachen. (Rede, gehalten auf der Jahresversammlung der US-Sektion am 23. Juni 1984 in Chicago)
Auch der Umstand, dass die den Gerichtsentscheid beeinflussenden Gutachten - wenn auch von Spezialisten erstellt - zum Teil von unterschiedlicher Qualität sind und erwiesenermaßen zu Fehlurteilen geführt haben, muss nachdenklich stimmen:
Roosevelt Wilson, ein Schwarzer, 1937 in den USA der Vergewaltigung einer Weißen angeklagt, war den Geschworenen nur vier Minuten der Urteilsfindung wert - er verschied wenig später auf dem elektrischen Stuhl. Sein angebliches Opfer gab später zu, sich geirrt zu haben.
Fehlurteile wiegen im Fall der Todesstrafe mindestens ebenso schwer wie ein Mord: sie sind nicht wiedergutzumachen.
Schon nur um dieses nie ganz auszuschließenden Risikos willen, darf kein Gerichthof ermächtigt sein, ein Todesurteil zu verhängen.
Willkür der Todsstrafe
"Die Todesstrafe ist ein Privileg der Armen."
(Clinton Duffy, früherer Gefängnisdirektor von San Quentin, USA)
Der soziale Status eines Täters spielt bei der Verhängung von Todesurteilen eine entscheidende Rolle. Bestes Beispiel hierfür liefert die USA: 40% aller Todeskandidaten in den USA waren Schwarze, die nur 10% der Gesamtbevölkerung ausmachen. Oder: eine Untersuchung von Todesurteilen in Kalifornien ergab, dass von Arbeitern, die einen Mord begingen, 42% zum Tode verurteilt wurden, während die vergleichbare Zahl bei Beamten und Angestellten bei 5% lag. Oder: die Ermordung eines Weißen wird mit zehnmal (!) größerer Wahrscheinlichkeit mit dem Tod bestraft wie der Mord an einem Schwarzen, wie aus einer Studie über Todesurteile im Bundesstaat Florida hervorgeht.
Das alles zeigt deutlich, dass Rassismus und Todesstrafe direkt zusammenspielen: Rassen- und Klassenvorurteile beeinflussen ein Gerichtsverfahren, indem sie stillschweigend in die Anklageformulierung einfließen.
"Während meiner Zeit als Gouverneur habe ich gelernt, dass alle Todeskandidaten etwas gemeinsam haben: sie sind arm. Es gibt noch andere Gemeinsamkeiten - geringe Intelligenz, wenig oder gar keine Bildung, wenige Freunde, zerrüttete Familien - aber die Tatsache, dass sie kein Geld hatten, war einer der Hauptfaktoren bei ihrer Verurteilung zum Tod."
(ehem. Gouverneur von Ohio, Disalle)
"Wenn wir das Geld hätten, um einen prominenten Anwalt zu verpflichten, wäre Tim nie soweit gekommen. Die Verhandlung wäre aufgegeben worden, weil überhaupt keine genügenden Beweise vorhanden waren, um ihn zu verurteilen. Als sie zurückkamen mit dem Verdikt 'schuldig' bin ich beinahe ohnmächtig geworden. Ich ging in Stücke. Ich konnte nach dem Beweismaterial nicht glauben, dass sie ihn tatsächlich verurteilen und zurückkommen konnten mit der Todesstrafe." (Zel Hanson, Verlobte des TodeskandidatenTimothy Morris (30) im Tennessee State Prison)
Die Todesstrafe dient also nachweisbar auch zur Stärkung des sozialen Gefälles, zur Aufrechterhaltung sozialer Ungerechtigkeit und der Vertiefung rassistischer Strukturen.
Daneben verfolgt die Todesstrafe - besonders in jüngster Zeit - noch einen weiteren, nicht weniger willkürlichen Zweck: der Verfolgung politischer Gegnerschaft. Die Todesurteile, die über Oppositionelle im Iran, in der Türkei, in Südafrika verhängt werden, machen dies nur allzu deutlich.
Mit solchen Überlegungen wird dann auch am besten ersichtlich, dass die Todesstrafe
genau jene Strafe ist, die nicht den eigentümlichen Sinn einer Strafe beinhaltet, nämlich den der Sühne.
Sühne - Reue
Jeder Mensch hat das Recht, eine Untat - und sei es die schlimmste - sühnen zu dürfen; den Versuch zu wagen, sie wiedergutzumachen. Um eine Tat zu sühnen, muss das Verbrechen zuerst bereut werden. Die Reue kann ein erster Schritt zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft sein. Die Todesstrafe jedoch schließt die Reue, und damit jede Möglichkeit einer Besserung völlig aus.
Schuld des Einzelnen - Schuld der Gesellschaft
Die wenigsten Morde werden kalten Blutes und mit ruhiger Überlegung ausgeführt, sondern im Affekt. In einem solchen Zustand von psychischer Übererregung kann grundsätzlich jeder Mensch kommen. Indem man einen Mörder zum Tode verurteilt, schiebt man ihm die alleinige Schuld zu. Die Umstände und die Motive der Tat, sowie das Persönlichkeitsbild des Täters spielen keine Rolle. Eine Mitschuld der Gesellschaft (Erziehung, familiäre Verhältnisse, Arbeitsplatz, etc.) wird dadurch ausgeschlossen. In Wirklichkeit können aber gerade die sozialen Verhältnisse Auskunft über die Motive einer Tat und über die Person eines Täters geben. Indem man den Täter hinrichten lässt behandelt man den Menschen losgelöst von seinem sozialen Umfeld, schiebt ihm die alleinige Schuld zu und meint, das Verbrechen sei damit gesühnt.
Der entschlossene Vollzug der Todesstrafe in den USA zeigt nicht nur den 'blutrünstigen Charakter der amerikanischen Gesellschaft’, wie ein Vertreter der American Civil Liberties Union erklärte, sondern die kriminellen Handlungen sind auch ein Indiz für das soziale Gefalle und das Maß an herrschender Ungerechtigkeit. Insofern hat jede Gesellschaft die Verbrecher, die sie verdient (und verurteilt). An diesem Zustand ändert die Todesstrafe nicht das geringste.
(A. Schmidt, BAZ Magazin 12/84)
Der "Sündenbock"
Oft engagieren sich völlig Unbeteiligte stark für die Vergeltung; sie wollen, dass ein Verbrecher hingerichtet wird. Heimlich findet eine Identifikation statt: die fremde Tat und Schuld wird insgeheim wie eine eigene Tat angesehen. Im Unbewussten nagt das Wissen, dass man das gleiche Verbrechen auch hätte begehen können, wenn man den eigenen Instinkten der Grausamkeit nachgegeben hätte. Diese verdrängten Neigungen, die immer wieder Schuldgefühle hervorrufen, können nun auf eine konkrete Person übertragen werden: den Täter.
Nach möglicher Schuld oder Unschuld des Angeklagten wird oft nicht gefragt; als Sündenbock muss er für das Wohl der Gemeinschaft sterben, denn, indem er vernichtet wird, werden die andern im Moment von ihren Schuld- und Angstgefühlen befreit.
Die früher üblichen öffentlichen Hinrichtungen waren immer auch ein Ventil für angestaute Schuldgefühle und ein momentaner Ausweg aus Zwängen, die man eigentlich als unerträglich empfand. Deshalb gaben sie oft Anlass zu eigentlichen Volksfesten: im alten Athen zum Beispiel wurden zwei arme, verlassene Menschen ein Jahr lang auf Staatskosten ernährt. Zum Sühnefest der Thargelien schmückte man die zwei, geißelte sie und führte sie durch die Stadt. Ihre Aufgabe war es, alle Sühne und Schuld auf sich zu nehmen. Dann wurden sie von einem Felsen gestürzt und verbrannt. Mit der Auflösung der Körper dieser Opfer, so glaubte man, sei alle Schuld der Bürger ausgelöscht. Auch heute haften dem Ruf nach der Todesstrafe noch solche Triebregungen an, Schuld- und Angstgefühle, die abreagiert sein wollen. Dazu dient der ’Schuldige’, der 'Sündenbock'.
Die Schwierigkeit, Mord und Totschlag zu unterscheiden
Die meisten Befürworter der Todesstrafe sind sich einig, dass diese nur für Mord in Betracht kommen könne. Der Begriff 'Mord' lässt sich aber nicht eindeutig vom 'Totschlag' abgrenzen. Nach deutschem Strafrecht ist ein Mörder, 'wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln, oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet'. (§ 211 StGB) Es wird immer wieder Grenzfälle geben, die sich nicht klar in die Begriffskategorien 'Mord’ oder 'Totschlag’ einordnen lassen. Die Forderung nach dem Tod eines Gewalttäters wird umso mehr lauter erhoben, je grässlicher die Tat war. Aber gerade solche Taten können wohl nur von seelisch kranken Menschen begangen werden.
Aspekte der Grausamkeit
Nach allen Überlegungen gegen die Todesstrafe, darf die Frage nach der Hinrichtungsmethode nicht vergessen werden. Es muss bedenklich stimmen, dass es bisher scheinbar nicht möglich war, eine schmerzfreie Methode zu entwickeln, was angesichts des heutigen medizinischen Wissensstandes fast unverständlich ist.
Zur Todesstrafe scheint also auch zu gehören, dass sie nebst ihrer absoluten Unmenschlichkeit eine Folterung darstellt, das heißt, dem Opfer absichtlich unnötige Schmerzen verursacht: Hängen, der elektrische Stuhl, die Gaskammer führen nicht unbedingt zum sofortigen Tod und fügen dem Todeskandidaten oft sehr qualvolle Schmerzen zu. Das verabreichen von intravenösen Todesspritzen, das jüngst als schmerzfreie Methode deklariert wurde, setzt voraus, dass das Opfer absolut stillhält und zudem über eine sehr dünne Fettschicht verfügt. Sie ist deshalb auf die wenigsten Todeskandidaten überhaupt anwendbar. So haben alle Hinrichtungsmethoden bis heute diesen Moment der Grausamkeit, der Folter, beibehalten.
Als früherer Farmer und Pferdezüchter weiß ich, was es bedeutet, wenn ein verletztes Pferd erschossen werden muss. Heute ruft man den Tierarzt, der ihm eine Spritze gibt, und das Pferd schlaft ein - das ist alles. Ich habe selbst darüber nachgedacht, ob dies nicht auch unser Problem (mit der Todesstrafe) betrifft und ob wir uns nicht heute nach noch humaneren Methoden umschauen sollten - die einfache Spritze oder den Tranquilizer.
Ronald Reagan, 1979 (In: Der Spiel, Nr. 14/1984)
Nach dem Spritzen-Tod des Häftlings Brooks eröffnete die Nation einen neuen, amtlich inszenierten Todesreigen: Im April 1983 schnallten Vollzugsbeamte John Lewis Evans, 33, auf den elektrischen Stuhl. Es war die erste Hinrichtung in Alabama seit 1965. Zugleich war es, wie der Evans-Anwalt beobachtete, 'eine Verbrennung am lebendigen Leibe’. Dreimal schalteten die Exekutoren den 2000-Volt-Stromkreislauf ein. Evans sprühte Funken. Kleine Flamen züngelten wie ein Elmsfeuer um seinen Kopf, Rauch stieg an seinen Beinen empor. "Im Namen der Menschlichkeit" flehte der Verteidiger, "hört auf!" Nach mehr als 10 Minuten entsprachen die Beamten dem Wunsch. Der Delinquent war endlich tot.
ARGUMENTATIONSKATALOG zur Abschaffung der Todesstrafe
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(aus dem „Arbeitsbuch gegen die Todesstrafe“, amnesty international 1999)
Grundsätzliches zur Strafe
Bevor man sich im Folgenden mit den Argumenten für und wider die Todesstrafe auseinandersetzt, ist es nicht ganz unnütz, sich vorweg einige Gedanken über Sinn und Zweck von Strafe im Allgemeinen zu machen. Fünf solcher Zwecke sollen hier aufgeführt werden:
- dem Opfer Genugtuung verschaffen (im alten Brauch der Blutrache und im Gesetz der Vergeltung von Gleichem mit Gleichem zu finden);
- ein Exempel für die Allgemeinheit zu statuieren;
- den Delinquenten selbst einzuschüchtern;
- die Gesellschaft zu schützen und zu verhindern, dass der Delinquent von neuem Schaden anrichten kann;
- eine Besserung der Verurteilten herbeizuführen (was heute als erstes Ziel des Strafvollzugs angesehen wird).
Aber - und hier scheint Nietzsches Urteil nicht ganz unangemessen:
"Es ist heute unmöglich, bestimmt zu sagen, warum eigentlich gestraft wird: alle Begriffe, in denen sich ein ganzer Prozess semiotisch zusammenfasst, entziehen sich der Definition; definierbar ist nur das, was keine Geschichte hat. Um wenigstens eine Vorstellung davon zu geben, wie unsicher, wie nachträglich, wie accidentiell 'der Sinn' der Strafe ist und wie ein und dieselbe Prozedur auf grundverschiedene Absichten hin benutzt, gedeutet, zurechtgemacht werden kann: so stehe hier das Schema, das sich mit selbst auf Grund eines verhältnismäßig kleinen und zufälligen Materials ergeben hat. Strafe als Unschädlichmachen, als Verhinderung weiteren Schädigens. Strafe als Bezahlung des Schadens an den Geschädigten, in irgendeiner Form (auch in der einer Affekt-Compensation). Strafe als Isolierung einer Gleichgewichts-Störung, um ein Weitergreifen der Störung zu verhüten. Strafe als Furchteinflössen vor denen, welche die Strafe bestimmen und exekutieren. Strafe als eine Art Ausgleich für die Vorteile, welche der Verbrecher bis dahin genossen hat (zum Beispiel, wenn er als Bergwerkssklave nutzbar gemacht wird). Strafe als Ausscheidung eines entartenden Elementes (unter Umständen eines ganzen Zweigs, wie nach chinesischem Recht: somit als Mittel zur Reinerhaltung der Rasse oder zur Festhaltung eines sozialen Typus). Strafe als Fest, nämlich als Vergewaltigung und Verhöhnung eines endlich niedergeworfenen Feindes. Strafe als ein Gedächtnismachen, sei es für den, der die Strafe erleidet - die so genannte 'Besserung', sei es für die Zeugen der Exekution. Strafe als Zahlung eines Honorars, Ausbeutungen seitens der Macht, welche den Übeltäter vor den Ausschweifungen der Rache schützt. Strafe als Kompromiss mit dem Naturzustand der Rache, sofern letzterer durch mächtige Geschlechter noch aufrechterhalten und als Privilegium in Anspruch genommen wird. Strafe als Kriegserklärung und Kriegsmaßregel gegen einen Feind des Friedens, des Gesetzes, der Ordnung, der Obrigkeit, den man als gefährlich für das Gemeinwesen, als vertragsbrüchig in Hinsicht auf dessen Voraussetzungen, als einen Empörer, Verräter und Friedensbrecher bekämpft, mit Mitteln, wie sie eben der Krieg an die Hand gibt. - "
(Friedrich Nietzsche, Zur Genealogie der Moral. 1887. Abhandl. 2, Aph. 13)
Abschreckung
PRO
Die Todesstrafe wirkt abschreckend. Unter Androhung der Todesstrafe überlegt sich mancher Täter seine Tat zweimal.
KONTRA
Keine wissenschaftliche Untersuchung und keine Statistik konnten bisher einen kausalen Zusammenhang Abschaffung der Todesstrafe - Rückgang der Kriminalität nachweisen.
Im 18. Jh. wurde in England sogar Taschendiebstahl mit dem Tod durch den Strang bestraft. Während der öffentlichen Hinrichtungen von Taschendieben benutzen immer wieder "Berufskollegen" die günstigen Gelegenheiten im Gedränge, um die Taschen der Schaulustigen zu leeren. Drastischer kann man die Unwirksamkeit der Abschreckung nicht belegen. Würde die staatliche Todesdrohung wirklich greifen, hätte man mit ihr längst das gesamte Verbrechen ausgerottet. Der Affekttäter ist zum Zeitpunkt der Tat sowieso unfähig, mögliche Folgen zu bedenken, und wer vorsätzlich handelt, rechnet fest damit, dass man gerade ihn nicht schnappt. Seelisch kranke Täter kann die besondere Aufmerksamkeit, die dem Insassen der Todeszelle zuteil wird, direkt faszinieren und erst recht zur Tat antreiben.
Nirgendwo auf der Welt hat nach der Abschaffung der Todesstrafe die Kriminalität zugenommen. Ursachen für kriminelles Verhalten sind in den komplexen seelischen und gesellschaftlichen Bedingungen des menschlichen Daseins zu suchen. Es ist naiv zu glauben, diese Problematik sei mit dem Dampfhammer der Todesstrafe zu lösen.
"Als ob ich an die Konsequenz gedacht hätte. Das ist, wie wenn die Leute denken, die Todesstrafe sei ein Abschreckungsmittel gegen Verbrechen. Sie ist es nicht, denn ich habe nicht einmal daran gedacht, dass ich erwischt werden könnte. Wenn ich daran gedacht hätte, dass ich erwischt werden könnte, nachdem ich gerade elf Jahre im Gefängnis war und erst 28 Tage draußen, hätte ich den Raub gleich gelassen. Niemand raubt oder stiehlt und denkt dabei, er könnte gefasst werden. Sie tun es, weil sie glauben, sie würden nicht gefasst."
(Richard Harris, 33, Todeskandidat im Tennessee State Prison, USA - in Weltwoche Magazin Nr. 45/1982)
Vergeltung
PRO
"Auge um Auge, Zahn um Zahn". Gerechtigkeit heißt, Gleiches mit Gleichem zu vergelten.
KONTRA
Wer sich schon aufs Alte Testament beziehen will, sollte das 6. Gebot, das ebendort steht, nicht übersehen: Du sollst nicht töten. (2. Moses 20)
Die klassische Metapher 'Auge um Auge ...' besticht auf Anhieb durch ihre selbstverständliche Logik. Viele Menschen sehen in der Vergeltung eine Art Naturrecht.
Je unschuldiger das Opfer ist, desto legitimer erscheint das spontane Rachebedürfnis. Wenn schon die Gesellschaft die persönliche Rache allenfalls im Film zulässt ("Ein Mann sieht rot"), dann soll wenigstens die Justiz den primitiven Rachedurst löschen - so ist man dabei und hält bequem seine Weste weiß. Heimzahlen ist Trumpf - Tatumstände und Persönlichkeitsbild des Täters können ungeachtet bleiben. Das Strafrecht im modernen Rechtsstaat ist längst dem Einfluss des "gesunden Volksempfindens" entzogen und bewertet auch Tötungsdelikte differenziert. Der Verzicht auf die Todesstrafe gehört - wie die Ideen von Gleichberechtigung und Toleranz - in die Reihe der wenigen ganz großen Errungenschaften der Menschheit: statt ihn leichtfertig wieder aufs Spiel zu setzen, sollte man ihm überall zum Durchbruch verhelfen. Die Todesstrafe hat in der Entwicklungsgeschichte des menschlichen Geistes keine Zukunft. Das Verbrechen wird durch die Hinrichtung des Täters weder gemindert noch ungeschehen gemacht. Der einzige Zweck einer Hinrichtung liegt in der Befriedigung moralisch nicht zu rechtfertigender Rachebedürfnisse. Will der Staat einer Straftat moralisch überlegen sein, darf er sie auch unter dem Deckmantel eines Gesetzes nicht nachvollziehen.
Schutz der Gesellschaft
PRO
"Wer die Rübe ab hat, bringt keinen mehr um."
Wer potentiell dazu veranlagt ist, Menschenleben zu vernichten, muss aus der Gesellschaft eliminiert werden. Die sicherste Eliminierung ist der Tod.
KONTRA
Die Meinung ’wer einmal tötet, tötet immer wieder’ lässt sich statistisch nicht belegen.
Ist eine Gesellschaft von Gewaltkriminalität bedroht, ist die Todesstrafe nur eine Pseudoschutzmaßnahme gegen Gewaltstrukturen, die tiefer angesiedelt sind.
Ohne Zweifel muss die Gesellschaft vor gefährlichen Menschen geschützt werden. Die Inhaftierung von Gemeingefährlichen ist heut technisch weitgehend lösbar. Anderseits gesteht der humane Staat dem Delinquenten auch ein Recht auf Besserung und Wiedereingliederung zu.
Die Rückfallquote nach langjährigen Haftstrafen ist ja auch sehr niedrig. Mit einem kleinen Restrisiko muss die Gesellschaft leben, auch wenn es im Einzelfall von Sensationspresse und Straßenmeinung zum Popanz aufgebläht wird.
Der Staat anerkennt das Recht auf Leben und verlangt die Respektierung dieses Grundsatzes von allen seinen Bürgern: es steht ihm daher nicht zu, ihn zur Befriedigung irgendwelcher Sicherheitsbedürfnisse zu verletzen.
Stellt man die Metapher in den Kontext des Alten Testaments zurück, erkennt man ihre ursprüngliche Bedeutung: nicht Rache prinzipiell wird damit gefordert, sondern Beschränkung derselben und Eindämmung einer unendlichen Vergeltungsspirale. Die archaischen Strukturen, denen die Formel entstammt, kann denn auch kaum mehr Gültigkeit für uns haben, selbst das jüdische Volk, das sich auf das AT bezieht, beruft sich darin nicht auf die besagte Stelle, sondern auf das 6. Gebot – Du sollst nicht töten – .
Terrorismus als Sonderfall
PRO
Terroristen greifen den Staat und die menschliche Gemeinschaft an den Wurzeln an.
Sie halten ihre Taten für grundsätzlich berechtigt und würden nie Reue bekunden. Nur die Tötung eines inhaftierten Häftlings kann Freipressungen und das daraus folgende Gewaltkarussell stoppen.
KONTRA
Die Todesstrafe hält Terroristen nicht von ihrer Tat ab: als Überzeugungstäter setzen sie ihr Leben immer aufs Spiel, denn mit nichts anderem lässt sich die angebliche Brutalität der bekämpften staatlichen Ordnung schöner beweisen.
Die Reue ist nicht die Bedingung schlechthin, von der Gesellschaft rehabilitiert zu werden.
Zwischen der Gefangennahme und der Vollstreckung des Urteils verstreicht mindestens ein Jahr. Diese Zeit stünde den Terroristen für Gegenanschläge zur Verfügung. Nur Standgerichte können absolute Sicherheit garantieren, aber diese sind mit Rechtsstaatlichkeit niemals zu vereinbaren.
Terroristische Angriffe werden oft erst durch die panische Reaktion von Staat und Öffentlichkeit zur Bedrohung.
Nach der Freipressung von deutschen Terroristen im Fall Lorenz kam die Meinung auf, dass inhaftierte Terroristen eine ständige Gefahr darstellten, die allein durch die Tötung der Häftlinge zu beseitigen sei. Diese These wird schon dadurch widerlegt, dass unterdessen Dutzende von europäischen Terroristen seit vielen Jahren in Haft gehalten werden, ohne dass weitere Freipressungen gelungen wären. Allerdings bereiten Terroristen der Gesellschaft erhebliche Unannehmlichkeiten; aber auch die Tatsache, dass Terroristen nach Verbüßung ihrer Strafe erneut im Milieu untergetaucht sind, darf nicht den Vorwand liefern, den übergeordneten Rechtsgrundsatz der Unantastbarkeit des Lebens zu opfern.
"Wenn man argumentieren würde, dass ein Verbrecher nicht wegen der Grausamkeit seiner Tat, sondern wegen der politischen Motivation der Tat hingerichtet werden soll (d. h. andere Verbrecher, die gleich grausame Taten aus privaten Motiven ausführen, könnten nicht hingerichtet werden,) wäre das gleichbedeutend, wie den Täter vielmehr wegen seiner politischen Meinung als wegen seiner Tat zu bestrafen." (Douwe Korff, Max-Planck-Institut, Freiburg)
Verwirkung
PRO
Wer tötet, hat sein eigenes Leben verwirkt. Wieso soll das Leben des Täters höher geschätzt werden als jenes des Opfers?
KONTRA
Das Recht auf Leben ist an keine Bedingung gebunden. Das Leben des Opfers wird durch die Hinrichtung des Täters weder aufgewertet, noch zurückgegeben.
Nach den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus dürfte eigentlich kein Mensch mehr Anderen das Recht auf Leben absprechen. Mit der Vollstreckung der Todesstrafe maßt sich der Mensch eine Quasi-Schöpfer-Rolle an. Nach modernem Verständnis ist der Staat keineswegs eine göttliche Einrichtung, sondern ein sehr menschlicher Versuch, das Zusammenleben von Menschen zu regeln. Der Staat kann irren und hat selber viele Schwächen. Wer Leben als unwert beurteilt und anderen Menschen - selbst wenn es Verbrecher sind - menschliche Qualitäten abspricht, begibt sich in gefährliche Nähe zu faschistischem Gedankengut. Außerdem stützt sich keine rechtsstaatliche Gesetzgebung auf den Verwirkungsgedanken: wer stiehlt, hat sein Recht auf Eigentum nicht grundsätzlich verwirkt!
Kosten einer lebenslangen Haft
PRO
Schwerverbrecher können als Staatpensionäre auf Kosten der Steuerzahler ein sorgenfreies Leben führen. Sie werden quasi mit unseren Steuergeldern durchgefüttert.
KONTRA
"Die gegenwärtigen Kosten einer Hinrichtung, die Kosten für den maximalen Sicherheitsapparat, die Zeit, bis zur Vollstreckung des Urteils, zusammen mit Anteil an der Besoldung der Sonderbeamten für die Verwaltung dieser besonderen Aufgabe übersteigen die Kosten für einen lebenslänglich Verurteilten".
(Richard McGae, ehemaliger Gefängnisverwalter, Kalifornien )
Abgesehen davon, dass eine langjährige Haftstrafe von ungeheurer Tragweite für einen Menschen ist: die humane Gesellschaft ist eine Solidargemeinschaft, die auch die Mittel zur Behandlung von Verbrechern bereitzustellen hat. Finanzielle Erwägungen - wenn sie zudem noch von niederen Motiven wie Missgunst und Rachesucht provoziert werden - und der Rechtsgrundsatz von der Unantastbarkeit des Lebens können ganz gewiss nicht
auf derselben Ebene liegen.
Die öffentliche Meinung
PRO
Eine Demokratie muss auf den Volkswillen Rücksicht nehmen; in den meisten Staaten spricht sich eine Mehrheit für die Todesstrafe aus.
"Vergeltung ist ein instinktiver Teil menschlicher Natur, und diesen Instinkt in der Anwendung des Strafrechts zu kanalisieren, dient dem wichtigen Zweck, die Ordnung einer Gesellschaft zu fördern."
(Oberste US-Richter - Stewart, Powell, Stevens - 1976)
KONTRA
Die öffentliche Meinung ist immer gefährlich, insofern 'Meinung' nicht Wissen heißt.
Besagter menschlicher Instinkt kann nicht in Abrede gestellt werden. Er kann aber niemals Entscheidungsgrundlage für eine Institution wie die Justiz sein: der Richter fällt sein Urteil nicht instinktiv, sondern nüchtern und emotionslos.
Der moderne Rechtsstaat ist eine Demokratie, aber mit gutem Grund keine totale. Das alte Athen hat mit seinen von der Strasse diktierten Volksbeschlüssen den eigenen Untergang eingeleitet. Heute sind Macht und Verantwortung vom Souverän an gewählte Vertreter delegiert. Sie sind ihrem Sachverstand und ihrem Gewissen und nicht Volkes Stimme verpflichtet. Die Öffentlichkeit urteilt umso radikaler, je oberflächlicher sie informiert ist. Jedes Land lässt seine Beziehungen zum Ausland von Diplomaten und nicht vom Biertisch aus regeln. In diesem Zusammenhang ist die Bereitschaft von Politikern, sich vor der Entscheidung in wichtigen Gewissensfragen in demoskopische Umfragen und Vernehmlassungen zu drücken, problematisch.
Noch aber befürwortet die große Mehrheit der Fachleute - Kriminologen, Strafrechtler, Soziologen, Psychologen, Richter und Staatsanwälte - die weltweite Abschaffung der Todesstrafe. Ob die Todesstrafe in der Verfassung eines Landes festgeschrieben wird, ist eine Frage der politischen und ethischen Kultur.
Lebenslang versus Todesstrafe
PRO
Niemand kann als Außenstehender behaupten, die Todesstrafe sei grausamer als eine lebenslange Haft. Ein Leben in unabsehbarer Unfreiheit ist kein Leben mehr.
KONTRA
Der entscheidende Unterschied zwischen Todesstrafe und lebenslanger Haft ist, dass die Todesstrafe das Leben unwiederbringlich macht - jede Form von Leben.
Es gibt keine allgemeingültige Formel dafür, was 'Leben’ ist - es lässt sich somit auch nicht an die Bedingung der Freiheit knüpfen.
Es ist tatsächlich von einem Außenstehenden nicht nachzuvollziehen, was es heißt, bis zu seinem natürlichen Tod eingesperrt zu bleiben. Aber lebenslange Haft muss immer die Möglichkeit einer Entlassung in sich bergen. Auch der Europarat hält fest, dass lebenslange Haft ohne Hoffnung auf Entlassung unmenschlich sei, dass es immer Mittel geben müsse, um jemanden zu entlassen, ansonsten die Strafe den Zweck verfehle.
Ausnahme Krieg
PRO
Während des 2. Weltkrieges wurde in der Schweiz mit der Vollstreckung von Todesurteilen Abwehrbereitschaft gegenüber dem Ausland signalisiert und die Moral von Truppen und Volk gestärkt.
KONTRA
Es ist im Gegenteil ein Zeichen moralischer Stärke, wenn ein Staat es sich auch im Kriegsfall leisten kann, rechtsstaatliche Grundsätze beizubehalten
Die Hinrichtung eines Verräters ist fraglos eine populäre Sache, der psychologische Effekte nicht abgesprochen werden können. Der Abschreckungseffekt dürfte allerdings noch geringer als in Friedenszeiten sein. Da fast immer kurzer Prozess gemacht werden muss und weil politische Überlegungen und öffentliche Meinung drücken, erhöht sich die Gefahr von Fehlurteilen. Nach dem Krieg sind deshalb zu Recht unter Beschuss geraten die Urteile gegen den Schweizer Ernst S. und gegen den US-Deserteur Eddy Slovik. Beide Hinrichtungen waren für die Sicherheit des Staates völlig bedeutungslos und hätten in Friedenszeiten von keinem Gericht veranlasst werden können. Die Exekution eines gefassten Verräters im Krieg ist das Töten eines Entwaffneten, eine Notwehrsituation ist nicht mehr gegeben. Der angerichtete Schaden lässt sich wie bei allen anderen Verbrechen durch die Hinrichtung weder verhindern noch wiedergutmachen.
Wie man Gnadengesuche stellt und um die Abschaffung der Todesstrafe bittet
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(aus dem „Arbeitsbuch gegen die Todesstrafe“, amnesty international 1999)
Man muss zwei Arten von Forderungen unterscheiden:
1. Briefe mit der Bitte um Begnadigung, die in aller Regel an das Staatsoberhaupt gesandt werden.
2. Briefe an Politiker wie z.B. Minister, Abgeordnete usw. mit der Aufforderung, die Todesstrafe auf gesetzlichem Wege abzuschaffen.
1. Bitte um Begnadigung
Die Begnadigung ist ein Akt der Milde, d.h. die Begnadigung steht am Ende des juristischen Verfahrens.
Der Gnadenakt kann also frühestens dann vollzogen werden, wenn ein Todesurteil verhängt wurde, in vielen Ländern aber auch erst, wenn alle Instanzen durchlaufen wurden und es keine weitere Möglichkeit mehr auf dem juristischen Wege gibt.
Der Zeitraum zwischen Urteilsverkündung und Hinrichtung reicht von wenigen Stunden, z.B. Iran und China, über wenige Tage und Monate, z.B. UDSSR, Nigeria, Pakistan, bis zu Jahren oder Jahrzehnten, z.B. USA, Japan und Saudi Arabien.
AI erfährt von anstehenden Hinrichtungen manchmal nur sehr kurzfristig. Daraus ergeben sich zwei Formen von Möglichkeiten zu appellieren:
a) Telegramme
b) Briefe
Telegramme können, wegen der Kosten und von ihrer Form her, sehr kurz sein. Sie enthalten nur die verkürzte Telegrammadresse mit Anrede (President oder His/Her Excellency), einen Kurztext, Name als Unterschrift.
Sie können beim Postamt oder auch per Tel. aufgegeben werden. Die Kosten richten sich nach Entfernung und Land.
Was ist bei der Bitte um Begnadigung zu beachten?
1. Adresse richtig und vollständig angeben (Titel nicht vergessen!). Absender und Datum angeben. Auf die richtige Anrede achten.
2. Alle Einzelheiten des Falles, soweit bekannt, erwähnen (Name, Datum, Ort der Verurteilung, Name des Gerichtes).
3. Um eine Umwandlung des Urteils ersuchen. Jedoch keine Vorschläge machen, in welche Strafe das Urteil umgewandelt werden soll !
4. Als Privatperson (auch in einer besonderen Berufseigenschaft) schreiben oder im Namen von amnesty. Wird im Namen von ai geschrieben, auf jeden Fall darauf hinweisen, dass ai die Todesstrafe weltweit und für alle Fälle ablehnt.
5. Gründe / Argumente gegen die Todesstrafe schreiben.
6. Es gibt internationale Richtlinien, Pakte und Abkommen, z.B. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die zu erwähnen sind.
7. In einer sehr höflichen Form schreiben, in Englisch oder Deutsch. Es ist besser, gutes Deutsch als schlechtes Englisch zu schreiben. Nicht in einer Sprache schreiben mit fremden Schriftzeichen, z.B. Chinesisch, Arabisch, Hindi.
Nachstehend einige Telegrammvorschläge für Gnadengesuche
1. ohne Bezug auf amnesty President (Name), Stadt, Land.
Respectfully urge clemency (hier Namen des Gefangenen schreiben).
(Name des Absenders)
2. mit Bezug auf amnesty
His/Her Excellency (Name)
Titel und Adresse
Respectfully urge commute death sentence imposed (Datum des Todesurteils) on (Name des Gefangenen). Amnesty International opposes death penalty in all cases.
(Name des Absenders, Gruppennummer und Sektion) oder
As member Amnesty International respectfully urge commute death sentence (Name des Gefangenen) whose appeal rejected (Name des Gerichtshofes und Datum).
Amnesty International opposes death penalty in all cases on grounds right to life and freedom from cruel inhuman or degrading punishment.
Sincerely.
(Name des Absenders)
2. Briefe mit der Bitte um Abschaffung der Todesstrafe
Anstehende Hinrichtungen können auch (aber nicht nur) zum Anlass genommen werden, an Minister und Abgeordnete zu schreiben, um für eine Abschaffung der Todesstrafe auf Gesetzesebene zu bitten.
Es gelten im Prinzip die gleichen Richtlinien wie für die Bitte um Begnadigung. Man sollte hier neben den allgemeinen Argumenten gegen die Todesstrafe auf die speziellen Umstände, unter denen die Todesstrafe in dem entsprechenden Land verhängt / vollstreckt wird, eingehen.
Hier einige allgemeine Argumente gegen die Todesstrafe, die angeführt werden können:
a) Die Todesstrafe ist eine endgültige Strafe, Fehlurteile können nicht ausgeschlossen werden. (Aber keine unhöfliche Kritik am Justizsystem üben!) b) Die Vollstreckung der Todesstrafe hat eine verrohende Wirkung auf alle, die damit befasst sind.
c) Hinrichtungen sind ein Akt der Gewalt, und Gewalt erzeugt häufig wiederum Gewalt.
d) Eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe, gleich für welches Delikt auch immer, ist nie bewiesen worden.
e) Die Todesstrafe lässt den vielfach akzeptierten Strafgrundsatz, den Straftäter zu rehabilitieren, nicht zu.
f) In Ländern, die die Todesstrafe ausgeweitet haben, sollte darauf hingewiesen werden, dass eine Ausweitung dem allgemeinen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe zuwiderläuft.
Die Briefe sollten sehr sachlich geschrieben, unser Anliegen deutlich gemacht werden.
Musterbrief (wenn der Fall das Begnadigungsstadium noch nicht erreicht hat) His/Her Excellency (Name)
Titel
Adresse
Your Excellency,
As a member of Amnesty International I am writing to Your Excellency concerning the case of (Name des Gefangenen), sentenced to death by (Name des Gerichts) on (Datum des Todesurteils).
I understand that this case (may be / is currently) the subject of judicial appeals. I am writing to Your Excellency now to urge respectfully, should judicial appeals be exhausted and the case come up before Your Excellency for review, that Your Excellency exercise clemency.
As a worldwide human rights organization Amnesty International opposes the death penalty in all cases on the grounds that it is a violation of the right to life and the right not to be subjected to cruel, inhuman or degrading treatment or punishment as proclaimed in the Universal Declaration of Human Rights. Amnesty International works for an end to executions and the abolition of the death penalty throughout the world.
Yours sincerely
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Zur Aktualität der Todesstrafe Berlin Verlag Arno Spitz GmbH 1997. ISBN 3-87061-671-7
Ein Mensch weniger. Ein Lesebuch gegen die Todesstrafe 1989. Amnesty International. Deutsche Sektion. ISBN 3-89290-018-3
Die Hinrichtungsindustrie. Die Todesstrafe in den USA, ein Gruppenbild mit Mördern Stephen Trombley. Verlag Rowohlt. ISBN 3-498-06507-6
The Green Mile Stephen King Der vollständige Roman, 3. Aufl. Sept. 1998. Verlag Bastei-Lübbe. ISBN 3-404-13958-5
Dead Man Walking Sister Helen Prejean. CSJ.1993
Among the Lowest of the Dead David von Drehle
The Death Penalty - An Historical and Theological Survey James Mc Givern.
The Machinery of Death Amnesty International
Punishment in Search of Crime Ian Gray, Avon. 1989
Adams vs. Texas Randall Dale Adams
In Spite of Innocence Michael Radelet et al.
Frontiers of Justice Biddle Publishing. 1997
Live from Death Row Mumi Abu - Jamal
May God Have Mercy John C. Tucker
The Death Penalty in America Hugo Bedau
Capital Punishment in America Raymond Paternoster. 1991. ISBN 0-669-21409-4
The Death Penalty - Abolition in Europe published by The Council of Europe, Strasbourg (1998) (Seat of the European Court of Human Rights) ISBN 92-781-3875-5
The Chamber John Grisham. Island Books. ISBN 0-440-22060-2
The Execution Protocol. Inside America's Capital Punishment Industry Stephen Trombley, Hardcover edition 1992 @Crown Publishers Inc., New York
The Green Mile - The Complete Serial Novel - A Novel in Six Parts Stephen King. Plume Book, ISBN 0-452-27890-219
Magazine und Zeitungsartikel:
Wettlauf mit dem Henker www.ZEIT.de/archiv/1999/23/199923.protess.html
Der Herr im Haus des Todes Carroll Pickett war 15 Jahre Gefängnispfarrer in Huntsville. Stern Heft Nr. 33, 1998
Gang über die letzte Meile Stern Heft, 1998
Death Row Ein Magazin zum Thema Todesstrafe (erscheint alle zwei Monate). Herausgeberin: Petra E. Richter
Die SPIEGEL - Jahreschronik 99 enthält einen Bericht des Rechtsanwalts Steffen Ufer über die Hinrichtung der Brüder LaGrand in Arizona
Dokumentationen und Berichte:
Die Todesstrafe im geschichtlichen Überblick Zusammengestellt von Anja Kämpfer - Bezug: LIFESPARK, Basel
Todesstrafe missachtet Menschenrecht Unterrichtseinheit mit OH-Folien und Abbildungen aus der Reihe "Politik betrifft uns", 1994
Todesstrafe in den USA Amnesty International 1989, ISBN 3-596-24289-4
Wenn der Staat tötet. Todesstrafe contra Menschenrecht Ein Bericht von Amnesty International. 1989, ISBN 3-596-24294-0
Homepages zum Thema
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Death Penalty News and Updates: www.smu.edu/~deathpen
CUADP: www.cuadp.orq
Death Penalty Information Center: www.essential.org/dpic
Amnesty International: www.amnesty.org/ailib/intcam/dp
Equal Justice USA: www.iqc.org/qzixote/ej
CADP: www.abolition-now.com/TCADP
NCADP: www.ncadp.org
Lifespark: www.geocities.com/EnchantedForest/Glade/3216/index.html
ACAT Schweiz: www.acat.ch
Amnesty International Deutschland: www.amnesty.de/berichte/topics/dp/index.html
European Coalition Against the Death Penalty: www.ecadp.org
Informationen zum Thema Todesstrafe: n.ethz.ch/student/raua/hr.html
Todesstrafe.de: www.todesstrafe.de/
Todesstrafe USA: Todesstrafe-usa.de
Anti-Todesstrafe-Homepage Österreich: members.tripod.de/menschenrechte
Fotos und Links: members.tripod.de/ECADP
Was sie sonst noch gegen die Todesstrafe unternehmen koennen
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Machen Sie sich sichtbar:
Tragen Sie die Botschaft auf einem Pin oder einem T-Shirt, auf einem Kleber am Auto oder in Ihrem Büro. So machen Sie das Thema sichtbar. Informieren Sie sich, und studieren Sie das Thema, damit Sie überzeugende Argumente haben, wenn Sie jemand fragt, warum die Todesstrafe keine Lösung ist.
Bitten Sie Ihren Pfarrer, das Thema auf der Kanzel anzusprechen
Fast jede religiöse Gruppe oder Kirche ist gegen die Todesstrafe. Bitten Sie Ihren Pfarrer, das Thema in der Kirche anzusprechen oder öffentlich zu diskutieren. Eröffnen Sie den Dialog über die Möglichkeiten, die Ihre Kirche hat, um Alternativen zur Todesstrafe zu entwickeln.
Laden Sie Sprecher/innen ein, die über das Thema Auskunft geben
Berücksichtigen Sie Sprecher/innen zur Inhaftierung Unschuldiger und geistig Behinderter. Familien von Mordopfern, Überlebende der Todeszellen und andere Experten können von TCADP oder CUADP vermittelt werden.
Treten Sie einer Gruppe bei, die sich gegen die Todesstrafe einsetzt
Texas Coalition to Abolish the Death Penalty: e-mail: TCADP@adelante.com
Austin: 512-494-8498
Dallas: 214-768-3284
Houston: 713-529-3826
LIFESPARK PO BOX-4002 Basel/Switzerland, e-mail: bhaug@tinet.ch
Initiative gegen die Todesstrafe:
Wir wenden uns grundsätzlich und ausnahmslos gegen die Todesstrafe und setzen uns für deren Abschaffung ein. Grundlage ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Als Initiative gegen die Todesstrafe haben wir uns im August 1997 in Bonn gegründet. Am 11. und 12. September 1999 fand in Bad Hersfeld die Gründungs-versammlung des Vereins "Initiative gegen die Todesstrafe" e.V. statt. Der Verein beantragt die Gemeinnützigkeit. Der Sitz des Vereins ist Hamburg. Unsere Arbeitsschwerpunkte:
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen: lifespark (Schweiz), Italien Coalition to Abolish the Death Penalty (ltalien), Texas Coalition to Abolish the Death Penalty (Texas), National Coalition to Abolish the Death Penalty (USA), Gemeinschaft Sankt Ägidius, amnesty international, The Bannister Foundation (Großbritannien), European Coalition to Abolish the Death Penalty (im Aufbau europaweit).
- Durch monatlichen Rundbrief informieren wir die Mitglieder über die Todesstrafe.
- Zu jeder geplanten Hinrichtung schreiben wir Appelle an Gouverneure und Begnadigungsausschüsse.
- Sensibilisierung Jugendlicher für das Thema Todesstrafe: dazu gehört, dass wir Diskussionsrunden in Schulen organisieren, Briefkontakte zu Todestraktinsassen übernehmen oder vermitteln, menschenunwürdige Zustände in den Gefängnissen öffentlich machen.
- Vermittlung von kompetenten und vertrauenswürdigen Anwälten
- Deutsche im Todestrakt in den USA
- Frauen, die zum Tode verurteilt wurden
- Zusammenarbeit mit deutschen Politikern, damit wir gemeinsam dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe näher kommen.
Unser Team:
Vorstand: Dr. Stefanie Locher-Beland, Achter de Schuen 22, D 25436 Moorrege Tel.04122/810130, beland@t-online.de
Marianne Zimmer, Lessingstr. 59, D 83024 Rosenheim
Kassenwart: Karl H.Rodenberg, Kolberger Str.5, D 31675 Bückeburg
Protokoll: Silke Freibauer, Straße des Friedens 1, D 17268 Templin
Machen Sie bei der “Moratorium Now!“-Kampagne mit:
Quixote Center P.O.Box 5206, Hyattsville, MD 20752
Tel: 301-699-0042 Fax: 301-864-2182
e-mail: quixote@igc.org
Schreiben Sie einem Todessträfling
Schreiben Sie einen Brief oder eine Karte. Informationen erhalten Sie bei den oben aufgeführten Organisationen.
Texas Coalition Against the Death Penalty PO Box 70214, Houston, TX 77270
Tel.: 713-529-3826 Homepage: www.abolition-now.com/TCADP E-mail: tcadp@adelante.com
eGroups.com Home Page: www.egroups.com/group/todesstrafe-nein
www.egroups.com. – Gruppenkommunikation leicht gemacht
Einen Hinrichtungstermin erleben
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(Übersetzung eines französischen Artikels zum Thema "Todesstrafe" aus dem COURRIER DE L'ACAT N° 137, Gerti Klotz, Bremen)
Dominique Mâlon, ein Mitglied der ACAT-Frankreich, die regelmäßig mit dem zum Tode verurteilten Texaner Sam Hawkins korrespondiert, war zu ihm gefahren, um mit ihm die leidvolle Wartezeit zu teilen, die dem Moment der Hinrichtung vorausgeht.
Dienstag, 9. Februar 1993, 8 Uhr 15. Ich weiß nicht mehr, wie das Wetter war. Mir war kalt und ich war übernächtig. Dieser Tag würde lang werden und ich musste mein mir gegebenes Versprechen halten, nämlich Sam den Halt und Trost zu geben, den er brauchte, um den mühseligen Ablauf seines 6. Hinrichtungstermins zu bestehen.
15 Jahre in der Todeszelle. Der Hinrichtungstermin ist nun endgültig für eine Minute nach Mitternacht heute Nacht festgesetzt ... Ich sitze im Wartezimmer des Gefängnisses. Der Mut, die Würde und die Weisheit, die Sam in den letzten Tagen bewiesen hat, helfen mir, den Stress zu Überwinden. Ich gehe ganz aufrecht zu dem Platz, den man mir zugewiesen hat, verfolgt von den teilnehmenden Blicken einiger anderer Besucher, die wissen, warum ich gekommen bin.
Da kommt Sam. Mit auf dem Rücken gefesselten Händen betritt er den Verschlag. Der Wächter verschließt ihn und zieht die Handschellen durch eine kleine Klappe heraus. Jetzt kann Sam sich setzen und wir sind uns gegenüber, eine dichte Trennwand aus Drahtglas zwischen uns. Wir lächeln und sehen uns eindringlich an, um uns zu versichern, dass jeder seine Hoffnung lebendig hält und die Situation im Griff hat. Wir gestehen uns, dass wir kaum geschlafen haben. Am Vortag gegen 12 Uhr 30 war er in die Überwachungszelle verlegt worden, nachdem man ihm alles abgenommen hatte, was er besitzt:
“Die Wärter kamen jede Viertelstunde, um alles zu notieren, was ich machte, ob ich nun trank, aß, die Toilette benutzte oder ob ich schlief. So ging es die ganze Nacht. Am 9. Februar um 2 Uhr 45 morgens weckte man mich zum Frühstück. Ich habe wenig gegessen. Die Wächter schauten zu und notierten alles, was ich aß“.
Wieder einmal liegt das Leben von Sam in den Händen des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten. Bereits am 12. Dezember 1988 hatte er die Reise zu dem 'Haus des Todes' gemacht. Ein Aufschub war l Stunde und 20 Minuten vor der festgesetzten Frist erfolgt.
Wir sind müde, angespannt, wie zerschlagen, aber immer voll Hoffnung und bereit, die dunklen Stunden durchzustehen, da wir wissen, dass die Entscheidung des Gerichtes erst spät bekannt werden wird. Wir haben den festen Willen, stark zu bleiben und es ist uns bewusst, dass jede einzelne Sekunde erkämpft werden muss und der Druck noch anwachsen wird.
Einige Mitglieder seiner Familie sind gekommen. Sie haben Sam seit Jahren nicht gesehen. Ich lausche den bewegenden Worten, die er zu seinen Kindern spricht, die erst kürzlich zu ihm zurückgefunden haben. Er sagt ihnen, dass er in wenigen Stunden sterben muss; er baut auf sie, dass sie sich richtig verhalten werden, dass sie gut und anständig sein und die anderen lieben werden und dem Hass keinen Platz in ihrem Herzen einräumen werden. Den ganzen Tag über spricht er voll Weisheit und Liebe. Aber bisweilen überschattet ein unendliches Leid sein Gesicht. Die Wand aus Glas ist bedrückender denn je und ich fühle mich außerstande, ihn zu trösten. Der körperliche Kontakt wird niemals gestattet, nicht einmal in den letzten Augenblicken.
Um 15 Uhr, viel früher als vorgesehen, kommen die Wärter und holen ihn, um ihn die grauenhafte Reise zum alten Gefängnis "The Walls" machen zu lassen; dorthin, wo in Huntsville die Hinrichtungen stattfinden.
“Wenn ich in das Haus des Todes fahre, bin ich an Händen und Füßen gefesselt. Der Gefängnisdirektor und ein anderer Mann befinden sich "schwer bewaffnet an der Spitze des Konvois. Die Wärter in dem gleichen Wagen haben die gleichen Waffen.“
Sam ist jetzt in den Händen der Henker. Am 7. Januar, gegen 1 Uhr nachts, hat man ihn aus seiner Zelle geholt und nach dem mehr als 850 km entfernten Lubbock gebracht; dorthin, wo er vor 15 Jahren zum Tod verurteilt worden war.
“Der Sheriff hat zu mir gesagt, dass dies meine Letzte Reise wäre und dass ich am10 Februar hingerichtet würde. Der Hauptmann hat gelacht und ,mich gefragt, wir lange ich schon hier wäre. Ich habe widerwillig gesagt ’15 Jahre’ … Ihr Wunsch, mich sterben zu sehen, hat mir die Fassung geraubt. Nach unserer Ankunft war ich im Gerichtssaal und erfuhr den Hinrichtungstermin. Gleich darauf brachte man mich nach Ellis1 zurück.“Sam ist stark, er glaubt an Gott, ja er lebt sogar in Gott; aber er ist auch Realist und weiß, dass der Termin ernst zu nehmen ist. Er ist bereit zu sterben. Ich bin auch bereit, trotz meines Schmerzes über den schrecklichen Verlust, mit dem zu rechnen ist. Wir denken, dass der Tod sicher nicht so bitter ist wie das Leben tagaus tagein in der Todeszelle, dessen er so überdrüssig ist. Aber der Hinrichtungsritus ist eine derartige Folter, dass der stärkste Mensch auf der Welt ihm nicht entgegentreten kann, ohne vor Furcht wie gelähmt zu sein.“
Ich begleite die Familie in das "Gästehaus" zurück, wo man außer einer Übernachtungsmöglichkeit eine Atmosphäre des Trostes und der Hilfe findet, die unter diesen Umständen kostbar ist. Sam durchläuft jetzt die Stationen des Sterberitus:
“Sie haben mir gesagt, dass ich duschen soll, ich habe es getan. Sie haben mir ein Hemd und eine blaue Hose gegeben. Ich habe mich geweigert, zu essen. Sie haben meine Fingerabdrücke genommen. Ich war in einer Zelle, die ungefähr 1,50 x 2,70 m groß war. Zwei Wärter, die vor der Zelle saßen, beobachteten mich ohne Unterlass. Es gab keine wie auch immer geartete Intimsphäre, und wenn ich die Toilette benutzte, schauten sie zu, sogar wenn ich mir den Hintern abwischte. Die Wärter sagten mir, wo und wann ich begraben würde. Von diesem Augenblick an habe ich nur noch auf einen Aufschub gehofft, während der Gefängnisseelsorger mir erklärte, wie ich sterben würde. Der Direktor des Gefängnisses erschien und besprach in einem gebieterischen Ton die gleiche Sache mit mir wie vor vier Jahren. Er forderte mich auf, “mitzuarbeiten“, damit ich einen leichten Tod hätte, denn wenn ich Widerstand leistete, würde ich mehr leiden. Er sagte mir, dass man mich auf einen Tisch legen, mit acht Gurten festschnallen und dann die Nadeln in meine Venen einführen würde. Dann würden Lösungen eingespritzt, bis ich tot wäre. Er führte noch aus, dass man mir erlauben würde, einige letzte Worte zu äußern.“
Sam ist allein, zwei Straßen weit von uns entfernt. Wir sprechen von ihm, dem wunderbaren Mann, den die Familie erst heute entdeckt hat und von der echten Liebe, die von ihm ausstrahlt. Wir sprechen von den vergangenen Ereignissen, die ihn in Todeszelle gebracht haben. Wir lesen die Zeitungen, die ihn als ein Ungeheuer schildern und die alle mildernden Umstände nicht zur Sprache bringen, die erklären würden, wie es dazu gekommen ist.
Es läutet. Der Seelsorger für die Todeskandidaten stellt sich vor und möchte mit dreien von uns sprechen, die der Hinrichtung beiwohnen werden. Er berichtet, dass Sam zum letzten Mal geduscht und seine letzte Mahlzeit eingenommen hat; dass man ihn darüber aufgeklärt habe, wie man ihn hinrichten werde und dass man seine Kooperation erwarten würde. Dann nimmt er einen Block Papier zur Hand und beginnt, die Überwachungszelle aufzuzeichnen, in der Sam eingeschlossen ist und die genau gegenüber von dem Hinrichtungsraum liegt. Er skizziert dann bis ins kleinste Detail, wie Sam am Tisch festgeschnallt sein wird und erklärt uns, wie man ihn töten wird. "Manche sterben leicht, andere wieder schwer" hat er kurz zuvor zu Sam gesagt, als er ihn aufforderte, bei seiner Ermordung "mitzuspielen". Er vervollständigt die Skizze, indem er den Platz aufzeichnet, wo wir uns aufhalten werden hinter den Gitterstäben; in der 2. Reihe die Vollstrecker und in der 3. die Presse. Keine Glasscheibe mehr ... Fast nichts wird uns mehr trennen, aber er sagt uns, dass die Entfernung zwischen dem Tisch und den Gitterstäben jeglichen körperlichen Kontakt unmöglich macht.
"Das Klappen der Tür, das Sie hören werden, bedeutet den Beginn der Hinrichtung." Er muss uns noch die letzten Wünsche von Sam übermitteln und die Einzelheiten seiner Beerdigung mitteilen, "Er wird morgen früh um 8 Uhr 30 am Gefängnisfriedhof beigesetzt." Wir werden um 23 Uhr 15 im “Haus des Todes“ erwartet. Wir sitzen in der Nähe des Telefons. Das Sprechen fällt uns schwer. Mit jeder Sekunde, die vergeht, verstärkt sich der Druck, wird die Qual größer. Ich kann nicht glauben, dass Sam heute Nacht sterben wird. Warum soll man so einen Mann töten? Er hat nichts mehr mit dem geistig Kranken gemein, der er vor 16 Jahren einmal war. Sein Tod und unser Leid wird für die Familien der Opfer keinerlei Trost bedeuten; dadurch wird die Welt nicht sicherer und es wird keinen anderen kranken Menschen davon abhalten, eine ähnliche Tat zu begehen.
21 Uhr 55. Das Telefon läutet. Die Spannung ist unbeschreiblich. Wir sind wie gelähmt. Sam spricht: "Das Oberste Gericht hat einen Aufschub gewährt … Ich liebe Euch.“ Weinend umarmen wir uns. Die Freude ist genau so intensiv wie der noch vor wenigen Sekunden herrschende Druck. Wir wissen nicht, was die Zukunft für uns bereithält, aber einige Augenblicke lang ist unser Glück frei von Furcht.
Sam wird in die Todeszelle zurückgebracht . Er ist erschöpft : "Dies war eine grausame und leidvolle Erfahrung … Es handelt sich um eine Folter, um einen intensiven und starken Stress, eine große geistige und körperliche Anspannung. Wir waren einem Druck ausgesetzt, der alle Grenzen überschreitet. Für die, die an das Paradies und an die Hölle glauben – und wir glauben, dass es einen besseren Ort gibt , den Gott denen, die er liebt, bereitet - , so wie Dominique und ich, wir kennen bereits die Hölle“.
Am Dienstag dem 16. Februar, eine Woche nach dieser harten Prüfung, hat mir die Gefängnisverwaltung endlich gestattet, Sam zu besuchen. Am gleichen Tag bin ich nach Frankreich zurückgekehrt. Das schreckliche Warten geht weiter ... Jeden Augenblick kann es wieder ein Fax oder einen Telefonanruf geben. Was wird er beinhalten? Einen 7. Hinrichtungstermin? Eine erneute Gerichtssitzung? Wir warten ...
“Begreifen Sie, was mit Ihnen geschehen wird? Haben Sie Fragen? Was wünschen Sie sich als Henkersmahlzeit? Möchten Sie ein paar Worte vor Ihrem Tod sprechen? Was soll mit Ihrer Leiche geschehen? Wer soll Sie beerben? Wer soll bei Ihrer Hinrichtung dabei sein? Wissen Sie, was wir von Ihnen erwarten? Fühlen Sie sich wohl? Wenn nicht, was können wir für Sie tun? Wenn Sie keinen Aufschub erhalten, mit wem wollen Sie dann telefonieren? Haben Sie Wünsche bezüglich der Farbe der Kleidung, die Sie bei Ihrem Tod tragen möchten?“
Dies sind die Fragen, auf die alle zum Tod Verurteilten in ihren letzten Stunden antworten müssen.
Quellen: http://www.acat-deutschland.de/Todesstrafe/Todesstrafe_Europarat.pdf, http://www.acat-deutschland.de/Todesstrafe/AbschaffTodesstrafe.pdf
My opinion about the Death Penalty – Aufsatz in Englisch von Laure
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As far as I can remember, I have always been opposed to the death penalty. It might be due to the fact that in my country, France, the death penalty was abolished when I was a very young girl, in 1981, so that I never got to hear about it in the news in my childhood. It all happened thanks to a venerable man called Robert Badinter, a famous lawyer and attorney general at the time, whom I was lucky to hear in a 2000 anti-death penalty meeting, the only one I ever attended.
Of course, those who go against the law and come to kill one or several people for whatever reason deserve a just punishment from society. Due to the horror of some crimes, I agree that some do deserve the death penalty. However, I believe that if some truly deserve to die, society must put itself above them, spare them and instead maintain them jailed for the rest of their lives. For some people, only another murder will ease some of the pain and the killer deserves the same fate as their victims, that's just not how I see things. I am not religious, but I think that a life is a life and that life is sacred.
To be honest, in the past I have sometimes put my stand on the death penalty into question, especially when facing the details of some gruesome murders as I was reading on the death penalty or when I got to talk to someone who is strongly in favour of it. Not anymore. I have always come to the conclusion. that I was against it in the end. I guess I'm a hopeless case for the pro-death penalty side, just one of those irresponsible naïve idealists who should be hanged for that crime!
I believe the best way to do something against the death penalty in the United States is to ensure that a real life-sentence could be applied as an alternative; it would reassure those who hesitate and guarantee them that the murderers will never get out of there alive. Consequently, the possibility of an irretrievable miscarriage of justice would no longer exist since the sentence could always be reversed. Lawyers need to be supported and have to keep fighting to succeed in proving that some innocent people are currently mistakenly sitting on death row and get them out of here. If it happens too often, if worse the innocence of a man who has been executed is proved beyond any doubt for the public, then maybe something will happen. However, I think that despite all efforts, nothing will be possible without either the will of the American citizens or the courageous decision of some politicians - like it happened in France. Personally, I sometimes doubt I will ever see the US a death penalty-free country in my lifetime.
Getting informed, informing the people, investigating, voicing indignation after each execution is very important. Our American friends need to realize that it gives a disastrous image outside the US and discredits the country on teaching lessons on human rights in other fields. Unquestionably, the system has flaws: incompetent defence lawyers who sleep during trials, tremendous amounts of money awarded to the prosecution, manipulation and pressures to lie, elements favorable to the accused kept out of the courtroom, not a single rich people on the row, etc. My experience is that they HAVE to get someone, whoever that is, to reassure the public. They would rather catch someone innocent who supposedly could turn into a threat in the future than a troublesome unsolved case. I'm not pretending the French system is perfect, it is not. But for one of the greatest democracies to still have the death penalty is a paradoxical thing, even if the tradition in the country is strongly rooted and I do not deny that history.
I am not someone who feels strong enough to take a large public action against the death penalty. I rather like to do something quietly and on a modest and personal level. Unfortunately, I think I cannot convince anyone who is as pro- as I'm an anti-, I respect what he or she believes if he does so to me in return, but I will not go in a fight to convince someone who believes he is as right as I am, it is just useless, it must be a personal path.
Now to Clinton. When I was in my fifth year of North-American studies, I was writing an essay on how some European countries dealt with the death penalty in the US. During my research, I came across the Lamp of Hope website, and thought it would be interesting to write to someone on death row to get to the core of my subject, but unfortunately I was quite busy at the time. A year later, I came across the website again, gave it some more thought and decided to get a pen pal and see what would came out of it. The first stage was to pick someone among all the ads, and that wasn't an easy thing to do. In September 2003, I started writing to G. in Texas. That was soon extremely interesting, but G couldn't afford to write very often, so after a few months I realized that I had enough time to write to someone else; in April 2004, I sent my first letter to Clinton. I remember explaining to him that I wanted to grasp what had happened between the official picture at Polunsky and the one posted with his ad. Right from the beginning, I must say this young man impressed me. He had a variety of interest, read books, listened to the news, wanted to share views on any given subjects. We are now writing each other on a monthly basis. Finally, in September 2004 I wrote a letter to D. in Florida after I saw a documentary on his case. He wasn't supposed to answer but he did, becoming my third pen pal on death row.
I do not regret having started writing to any of them. Some letters are funny, some more serious, some truly sad, in some we bump heads on some subjects. Writing to a person on death row is not easy, it is rather like a challenge, it is accepting that we will never get answers to some of our questions, it is accepting that some day they most certainly will be put to death without us being able to do anything. I'm not looking forward to that, but I know sooner or later I'm going to experience it. In a next step, I hope to visit them some day.
Each of these men is unique, has his own personality, his own story, his own reaction to being on death row, his own family support if he's lucky enough. They have been arrested, trialled, jailed, still I respect them and some people just can't understand that. I would like to make it clear that I do not have the answer to the one-million-dollar question: is Clinton innocent or guilty? Only he and the guys that were with him know what happened. I did not attend the trial, nor did I have full access to the files. I am willing to believe him. I will just say that the three men I am writing to claim to be innocent; that I do believe some innocent men are currently sitting on death row for crimes they did not commit (ONE only is already too much), and that if the American justice has been proved to have made mistakes, a large majority of the inmates are guilty. I greatly respect the pain of the families of the two men who have been murdered in Clinton's case; I know nothing will ever ease their pain and that their life will never be the same following the loss of their loved ones. D. once wrote me he did not understand why I was writing to prisoners instead of families of the victims, I answered I was ready to do it, that was not the question of siding only with the prisoners. I am not praising anyone for being on death row, I just think life imprisonment - considering especially what my pen pals describe me, which nobody deserves - is far enough nowadays.
It is highly unfair that in Clinton's case, he was the only one to take the rap and receive the death penalty, when all the truth about the case was not brought to light. There are enough disturbing elements, that is why I think Clinton deserves a new trial, and he deserves people to fight to improve and save his life. My way of helping Clinton is first to write him regularly, send him postcards once in a while, keep his spirits as high as possible; it is taking care of the website I designed for him; it is talking and writing about him, getting new ideas and exchanging emails with his other penpals, and lately it is translating his Uncensored from Death Row articles so that the French speakers have an easier access to his writings. I also belong to a group who is going to try to first improve his living conditions and second raise money for a new trial. I hope that in the end we can all give him a hand, make a difference and help him deal with saving his life and his honor.
(Laure, France, Webmaster of Clinton's French website - August 2005)
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